Corona-Update zum Trainingsbetrieb

Testpflicht für Training im Freien ist aufgehoben!

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Eine lang ersehnt Nachricht hat uns heute über den Newsletter Sport der Stadt Konstanz erreicht: „Bei Sport im Freien wird kein tagesaktueller Schnelltest mehr benötigt.“ Damit treten weitere Lockerungen in Kraft, die die Folge der sinkenden Inzidenzen von unter 35 an mehr als 5 Tagen in Folge sind.

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Was gilt auf Freisportanlagen?

  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist im Freien wieder erlaubt.
  • Pro Person gilt es 10qm Raumfläche zu berücksichtigen.
  • Organisierter Vereinssport darf auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten allgemein wieder stattfinden. So dürfen etwa Vereinsmannschaften beispielsweise im Wald joggen. Dies gilt jedoch nicht für beispielsweise nicht im Verein organisierte Wandergruppen – hier gelten weiter die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
  • Bei Sport im Freien wird kein tagesaktueller Schnelltest mehr benötigt.
  • Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig. Es gilt 1,5m Abstandspflicht.
  • In den Begegnungsflächen bis zur Sportfläche gilt Maskenpflicht.
  • Auf weitläufigen Anlagen dürfen gleichzeitig mehrere Gruppen trainieren. Eine Durchmischung der Gruppen ist untersagt.
  • Abseits des Sportbetriebs ist ein Abstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch für die Dusch- und Umkleidebereiche.

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Alle aktuellen Informationen der Stadt Konstanz zum Thema Corona-Verordnungen und -Regelungen findet ihr unter diesem Link.

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